Wer trägt die Kosten?
Die Finanzierung einer Suchttherapie und Rehabilitation im Mühlhof ist breit abgestützt und erfolgt durch Beiträge folgender Kostenträger:
- Kanton St.Gallen
für Patienten aus dem Kanton St.Gallen - Krankenkasse
- Wohnsitzgemeinde
für Patienten mit Sozialhilfeunterstützung - Patienten
für Patienten ohne Sozialhilfeunterstützung in der Höhe der Ausgaben des täglichen Bedarfs (z.B. Essen) - Amt für Arbeit
für alkoholabhängige Stellensuchende, welche ein entsprechendes Einsatzprogramm absolvieren. Wir unterstützen Sie bei den Abklärungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Weitere Kostenträger:
Justiz
für Personen mit einer VollzugsmassnahmeKantone (nicht SG)
für Patientinnen und Patienten ausserhalb des Kantons St. Gallen ist eine separate Kostengutsprache nötig. Wir unterstützen Sie bei den Abklärungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


