Wer trägt die Kosten?

Die Finanzierung einer Suchttherapie und Rehabilitation im Mühlhof ist breit abgestützt und erfolgt durch Beiträge folgender Kostenträger:

  • Kanton St.Gallen
    für Patienten aus dem Kanton St.Gallen
  • Krankenkasse
  • Wohnsitzgemeinde
    für Patienten mit Sozialhilfeunterstützung
  • Patienten
    für Patienten ohne Sozialhilfeunterstützung in der Höhe der Ausgaben des täglichen Bedarfs (z.B. Essen)
  • Amt für Arbeit
    für alkoholabhängige Stellensuchende, welche ein entsprechendes Einsatzprogramm absolvieren. Wir unterstützen Sie bei den Abklärungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Weitere Kostenträger:

  • Justiz
    für Personen mit einer Vollzugsmassnahme

  • Kantone (nicht SG)
    für Patientinnen und Patienten ausserhalb des Kantons St. Gallen ist eine separate Kostengutsprache nötig. Wir unterstützen Sie bei den Abklärungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.