Finanzierung

Bei Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen leisten der Kanton und die Wohnsitzgemeinden sowie die jeweilige Krankenkasse die Grundfinanzierung. Finanziell eigenständige Personen tragen einen Eigenbeitrag von Fr. 25.00 pro Tag.

Für Personen, welche aktuell erwerbslos sind und Anspruch auf RAV-Taggelder haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie ein Programm für vorübergehende Beschäftigung (RAV-Einsatzprogramm) mit integrierter Suchttherapie durchlaufen. Die Kosten für das Programm werden durch den Wohnsitzkanton und die Arbeitslosenkasse getragen, im Normalfall ohne Kostenfolge für die Teilnehmenden.

Der Mühlhof ist auf der IVSE-Liste C (Interkantonale Vereinbarung sozialer Einrichtungen) des Kantons St. Gallen aufgeführt. Dies ermöglicht auch den Eintritt von Personen, welche nicht im Kanton St. Gallen Wohnsitz haben. Die Finanzierung wird gemäss Kostenübernahmegarantie (KüG) des jeweiligen Wohnsitzkantons geregelt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Finanzierung.

Bei Personen, bei welchen eine Massnahme der Justiz angeordnet wurde, erfolgt die Kostengutsprache über die Vollzugsbehörden.

Informationen & Downloads

Tarife

Merkblatt zur Finanzierung