Diese Seite unterstützt Sie als Zuweiser bei der Zusammenarbeit mit dem Therapie- und Rehabilitationszentrum Mühlhof. Informationen zum Angebot ersehen Sie unter der Rubrik Angebot, solche zum Mühlhof unter der Rubrik über uns. In unserem Leitbild finden Sie weitere Informationen zu unserer fachlichen Ausrichtung und Haltung.
Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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Anmeldung
Klientinnen und Klienten können selbst mit uns Kontakt aufnehmen oder durch Sie zum Informationsgespräch oder zum Abklärungsgespräch angemeldet werden.
Informationsbesuch
Dieses Gespräch gibt Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, das Zentrum unverbindlich kennen zu lernen und wichtige Fragen rund um eine Therapie zu besprechen. Häufig lösen sich so allfällige Unsicherheiten und Vorbehalte. Anschliessend sollten Klientinnen und Klienten in der Lage sein, sich für oder gegen eine Therapie zu entscheiden.
Abklärungsgespräch
Das Abklärungsgespräch dauert etwa 90 Minuten und dient der Klärung der Bedingungen für den Eintritt. Themen und Ziele der Klientinnen und Klienten sowie die Klärung gegenseitiger Erwartungen stehen dabei im Vordergrund.
Vorbehandelnde Ärzte, RAV, ambulante Beratungsstellen, Sozialämter, Kliniken, etc. werden im Abklärungsprozess einbezogen.
Entzugsbehandlung
Der Eintritt setzt einen stationären oder ambulanten körperlichen Entzug voraus. Der körperliche Entzug wird meistens durch eine vorbehandelnde Stelle (Hausarzt/Hausärztin) organisiert. Sinnvollerweise sollte die Entzugsbehandlung so geplant werden, dass danach ein direkter Übertritt in den Mühlhof möglich ist.
Wiedereintritt
Nach einem Therapieabbruch oder nach einem ordentlichen Therapieabschluss ist eine Wiederaufnahme möglich. Voraussetzung dazu ist ein erneutes Abklärungsgespräch.
Kontraindikationen
In folgenden Fällen ist eine Aufnahme normalerweise nicht möglich:
- Ausschliessliche Abhängigkeit von illegalen Drogen. Der zusätzliche Konsum illegaler Drogen gilt nicht als Kontraindikation, wird aber im Rahmen des abstinenzgestützten Suchttherapiekonzepts gleichbehandelt wie Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit. Im Zweifelsfall kann die Möglichkeit einer Aufnahme in einem Abklärungsgespräch geprüft werden
- Schwere Persönlichkeitsstörungen
- Erhebliche Dissozialität
- Im Vordergrund stehende psychiatrische Problematik
- Unfähigkeit zur Selbstversorgung und Einhaltung einer minimalsten Tagesstruktur
- Pflegebedürftigkeit
Finanzierung
Informationen & Downloads
Flyer, Veränderung ist möglich
Flyer, RAV-PvB mit integrierter Suchttherapie
Flyer, Beruhigungs- und Schlafmittelabhängigkeit
Klientenangaben für Eintritt
Kostengutsprache für Eigenbeitrag
Kostengutsprache für Kostenträger
Leitbild

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